Anwaltliche-Beratun

ANWALTLICHE BERATUNG

ARBEITSRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN KLÄREN UND GESTALTEN

Wo besteht betrieblicher Bedarf?

Das Arbeitsrecht hat die Aufgabe, die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und den Beschäftigten zu regeln und somit den Betriebsfrieden sicherzustellen. Dabei richtet sich das Arbeitsrecht nach den zahlreichen rechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Tarifverträge, Betriebs-/ Dienstvereinbarungen, Arbeitsverträge usw.) und der dazu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Bei der Umsetzung dieser komplexen Rechtsmaterie in der Praxis treten immer wieder Fragen, Unklarheiten und Auseinandersetzungen über die bestehenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bzw. der Mitarbeitervertretung auf.

Eine fehlende fachliche Expertise kann daher zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Risiken des Arbeitgebers und zu auftretenden Streitigkeiten mit Arbeitnehmern bis hin zur rechtlichen Auseinandersetzung vor Gericht führen. Es liegt auf der Hand, dass dies bei allen Beteiligten wertvolle zeitliche und finanzielle Ressourcen bindet.

Wie sieht eine sinnvolle Lösung aus?

Mit einer anwaltlichen, außergerichtlichen Beratung kann ich Sie in solchen oder ähnlich gelagerten Situationen bei deren Lösung fachlich kompetent unterstützen. Meine Beratungsleistung deckt insbesondere folgende Bedarfe ab:

  • Gestaltung rechtlicher Dokumente (Arbeitsverträge, Dienst-/Betriebsvereinbarungen usw.)
  • Arbeitsrechtliche Beurteilung von konkreten Sachverhalten / Situationen
  • Beratung zur konkreten, praktischen Umsetzung von Gesetzen und Tarifverträgen
  • Klärung grundsätzlicher Fragestellungen für die Personalpraxis
  • Erstellen von gutachterlichen Stellungnahmen für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen

Inhaltlich berate ich Sie als Arbeitgeber oder Personalvertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere:

  • Personalauswahl (AGG, Art. 33 GG usw.)
  • Abschluss des Arbeitsvertrages (TzBfG, WissZeitVG, AGB-Recht usw.)
  • Rechte des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis (Direktionsrecht usw.)
  • Rechte der Beschäftigten (Arbeitszeit, Elternzeit, Urlaubsrecht, Rechte im Krankheitsfall, BEM)
  • Rechte und Pflichten nach Tarifvertrag (Eingruppierung, Vergütung usw.)
  • Besondere Aspekte im Arbeitsverhältnis (Mobbing, Abmahnung, Telearbeit usw.)
  • Mitbestimmung des Betriebs-/Personalrats (BetrVG, PersVG)

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit mir auf, wenn Ihrerseits ein Bedarf an anwaltlicher Beratung infrage kommt. Das Honorar bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. einer abzuschließenden Vergütungsvereinbarung. Die Höhe orientiert sich nach den Umständen des Einzelfalls.