Rechtsgutachten

RECHTSGUTACHTEN

KLARHEIT IM ARBEITSRECHT ALS GRUNDLAGE FÜR BETRIEBLICHES HANDELN

Wo besteht der betriebliche Bedarf?

Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften. Dennoch stellt es in der betrieblichen Praxis lediglich einen Rahmen dar, den es für die konkrete Anwendung und Umsetzung zu füllen gilt. So kann das Arbeitsrecht zwar eine Orientierung bieten, jedoch nicht jeden Einzelfall im Vorhinein erfassen und klären. Gleichzeitig benötigen Arbeitgeber, Führungskräfte und Mitarbeitervertretungen eine Sicherheit bei der Anwendung von Normen sowie bei der Regelung und Gestaltung der Personalpraxis. Hier besteht ein erheblicher Bedarf an klaren und eindeutigen Aussagen zur arbeitsrechtlichen Beurteilung. Dies gilt umso mehr, wenn man die Komplexität der Rechtsmaterie und den Umfang der Rechtsprechung im Arbeitsrecht bedenkt.

Wie sieht eine sinnvolle Lösung aus?

Mit einem Rechtsgutachten erhalten Sie von mir die Grundlage für effektives Arbeiten und abgesicherte Entscheidungen in der betrieblichen Praxis. Meine gutachterliche Beratung umfasst insbesondere:

  • Arbeitsrechtliche Beurteilung von konkreten Sachverhalten / Situationen
  • Klärung grundsätzlicher Fragestellungen für die Personalpraxis
  • Erstellen von gutachterlichen Stellungnahmen für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen
  • Klärung anzuwendender Rechtsvorschriften
  • Auslegung von Rechtsnormen (Gesetze, Tarifverträge usw.)
  • Hinweise zur Anwendung von Rechtsvorschriften (Gesetze, Tarifverträge, Dienst- und Betriebsvereinbarungen)
  • Recherche und Auswertung der einschlägigen, aktuellen Rechtsprechung

Inhaltlich berate ich Sie als Arbeitgeber oder Personalvertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere:

  • Arbeitsvertragsrecht
  • Arbeitsschutzrecht (Arbeitszeit, Elternzeit, Urlaubsrecht, Arbeitsunfähigkeit, BEM usw.)
  • Tarifvertragsrecht (Eingruppierung, Vergütung usw.)
  • Mitbestimmung des Betriebs-/Personalrats

Sprechen Sie mich an, wenn Sie Bedarf an einer gutachterlichen Stellungnahme haben. In einem ersten Gespräch klären wir Ihren konkreten Bedarf und die Umsetzungsmöglichkeiten durch ein Rechtsgutachten. Das Honorar bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bzw. einer abzuschließenden Vergütungsvereinbarung. Die Höhe orientiert sich nach den Umständen des Einzelfalls insbesondere Gegenstand und Umfang des Gutachtens.